Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei InwesD gemäß „§ 3 Mitglieder“ der Verbandssatzung:
Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

Mitglied kann jeder geschäftsfähige Eigentümer und/oder Betreiber mindestens einer genehmigungsrechtlich zugelassenen Deponie in Deutschland bis zum behördlich bestätigten Ende der Nachsorgephase der Deponie sein. Zukünftige Eigentümer oder Betreiber von in Bau oder Planung befindlichen Deponien können ab Einleitung des Genehmigungsverfahrens Gastmitglieder ohne Stimmrecht sein. Mit rechtskräftiger Erteilung der Genehmigung wird das Gastmitglied reguläres Mitglied. Mit rechtskräftiger Ablehnung der Genehmigung scheidet das Gastmitglied aus der InwesD aus.

Verbände können im Rahmen einer gegenseitigen, kostenlosen Mitgliedschaft Mitglied ohne Stimmrecht sein.

Verbandssatzung

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